BAföG-Rückzahlung: Knapp daneben ist auch vorbei

05:05 André 1 Comments

Leistungsabhängiger Teilerlass des BAföGs - FAIL
Eieiei, das hat sich ja gelohnt... Beim Bachelor hat's also nicht gereicht. Aaaaaber beim Master war ich der (erst-)beste Absolvent im Jahrgang. Da gab's sogar ne Urkunde und Händeschütteln und alles. Aber das wäre ja zu einfach, sagt § 18b Abs. 2 BAföG: "Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember 2012 bestanden". Mööööp. FAIL.

Vorzeitiges Abschließen ist die zweite Möglichkeit, was zu sparen. Aber leider heißt das "vorzeitige" Abschließen entweder zwei oder vier Monate (mit jeweils unterschiedlicher Ermäßigung) vor Ende des Prüfungszeitraums der jeweiligen Hochschule fertig geworden zu sein. Und da wird vom BAföG-Amt tatsächlich in den Prüfungsämtern der Hochschulen nachgefragt. Bäh.

Bleibt "nur" noch die immer noch passable Ersparnis aus der vorzeitigen Rückzahlung. Also: Konto plündern und erledigt. Der Gesamt-Deal "BAföG" bleibt natürlich trotzdem unschlagbar.
Danke, Deutschland!

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